Was macht Logopädie?
Die Logopädie betreut Kinder und Erwachsene, die aufgrund verschiedenster Ursachen im Bereich der Sprache, des Sprechens, des Schluckens oder der Stimme besondere Bedarfe haben. Durch eine umfassende Diagnostik und fachlich bewährte Therapiekonzepte und -methoden werden diese Bedarfe ermittelt und bearbeitet. Bei Kindern erfolgt die logopädische Behandlung sehr spielerisch und kindorientiert. Die Erwachsenentherapie zielt wiederum auf eine altersgemäße Begleitung bei allen Fragestellungen, die sich aufgrund des Störungsbildes ergeben.
Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?
Die logopädische Behandlung zählt zu den Heilmitteln, die bei Sprach-, Sprech- Schluck- und Stimmstörungen von einem Arzt verordnet werden. Wenn Sie einen Bedarf an logopädischer Unterstützung sehen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.
Woher bekomme ich eine Verordnung für die Logopädie?
Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellt der zuständige Arzt aus, der eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckstörung feststellen kann. Dazu zählen ÄrztInnen u.a. aus den Fachrichtungen der Kinderheilkunde, Zahnheilkunde und Kieferorthopädie, HNO und Pädaudiologie, Neurologie und Allgemeinmedizin.
Was muss man zum ersten Termin mitbringen?
Notwendig ist eine Heilmittelverordnung, die nicht älter als 28 Tage ist. Zudem ist die Vorlage der Versichertenkarte hilfreich. Gibt es bereits Berichte oder Befunde von anderen TherapeutInnen oder ÄrztInnen, freuen wir uns, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen.
Wie lange dauert eine Therapieeinheit und muss ich als Elternteil/Betreuungsperson dabei sein?
Die logopädische Behandlung findet zumeist in Einzeltherapien à 45 Minuten statt. Seltener werden durch den Arzt 30 oder 60 Minuten Therapiezeit verschrieben.
Eltern bzw. Betreuungspersonen sind beim ersten Termin, in dem es darum geht, die Vorgeschichte und den Grund für die Verordnung einer logopädischen Behandlung zu erfahren, dabei. Ziel ist es in den folgenden Therapieeinheiten, dass Therapeutin und PatientIn ein Vertrauensverhältnis aufbauen, so dass die Therapie schließlich ohne weitere Begleitung durchgeführt werden kann. Eltern und Betreuungspersonen dürfen dann gerne in der Zwischenzeit z.B. das TONDO besuchen. Jede Therapieeinheit schließt mit einem kurzen Elterngespräch, in dem über die Therapieinhalte und -ziele sowie ggf. Hausaufgaben informiert wird.
Wie oft muss man zur Logopädie kommen?
Eine Verordnung zur logopädischen Behandlung umfasst üblicherweise 10, in der Erwachsenentherapie mitunter auch 20 Behandlungstermine. Die Termine finden ein bis zwei Mal pro Woche statt. In der akuten Therapiephase und abhängig vom Schweregrad der Erkrankung kann auch eine Therapiefrequenz von drei bis vier Terminen pro Woche indiziert sein. Ihr Arzt wird Sie dazu beraten. Je nach Störungsbild werden weitere Verordnungen ausgestellt, bis das Therapieziel erreicht oder in Absprache mit der Therapeutin eine Pause angezeigt ist.
Machen Sie auch Hausbesuche oder kommen zur Behandlung in Einrichtungen?
Wenn Ihr Arzt auf der Heilmittelverordnung einen Hausbesuch angeordnet hat, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, um die logopädische Behandlung vor Ort durchzuführen. Ebenso betreuen wir integrative Kindergärten, Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe in Hausbesuchen.
Welche Kosten entstehen für die logopädische Behandlung?
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in voller Höhe.
Erwachsene ab 18 Jahren zahlen dann einen Eigenanteil von 10 % der Verordnung, wenn sie nicht zuzahlungsbefreit sind. Sie erhalten bei Zuzahlungsbefreiung eine Karte Ihrer Krankenkasse, die Sie bitte beim ersten Behandlungstermin vorlegen. Der Eigenanteil wird nach Abschluss der Verordnung durch das durch die Sprechzeit – Praxis für Logopädie GmbH beauftragte Abrechnungszentrum in Rechnung gestellt.
PrivatpatientInnen erhalten zu Therapiebeginn einen Behandlungsvertrag, in dem die anfallenden Kosten entsprechend des Satzes für PrivatpatientInnen, den die Sprechzeit – Praxis für Logopädie GmbH zugrunde legt, aufgeführt sind. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Verordnung durch das durch die Sprechzeit – Praxis für Logopädie GmbH beauftragte Abrechnungszentrum.